Am strahlenden Morgen des 9. Juli hat sich unsere Klasse in Begleitung von unserem Herrn Bünter am Treffpunkt des Hauptbahnhofs getroffen, um zusammen nach Bern zu reisen, mit dem Hauptziel, das Migrationsamt in Wabern bei Bern zu besuchen. In Bern gut angekommen sind wir nach dem Verlassen des Bahnhofsgebäudes auf einen riesigen Platz geraten. Er ist mehr eine riesige Bus- und Tramhaltestelle als ein Platz. Die Häuser in der Umgebung sind im Stil der Häuser aus dem Paris der 20er Jahre erbaut. Es sind starre, steinerne, grosse, gut proportionierte Monumente. Schon bald trafen wir auf Herrn Heiniger, neben Herrn Bünter der zweite Expeditionsleiter. Damit war unsere Truppe komplett.
Unser erster Halt fand vor dem Bundeshaus statt. Das Bundeshaus ist im gleichen Stil wie die Häuser auf jenem Platz gebaut. Von der Grösse her ist es jedoch kein Haus, sondern mehr ein Schloss oder ein imposanter Palast. Es besteht aus einem Mittelteil und 2 u-förmigen Flügeln, von denen jeder schon so gross wie ein richtig grosses Gebäude ist. Kennzeichnend für diesen Bau sind seine 3 türkisfarbenen Dächer. Die Flügel haben 2 normale Dächer, während der Mittelteil ein Kuppeldach hat. Auf dieser Kuppel thront ein nicht allzu grosses, goldgelbes Kreuz.
Wir waren auf der Bundesterrasse und haben die Landschaft betrachtet. Sie ist geprägt durch spitze Hügel, viel grün und Häuseransammlungen, die sich in das Grün hineingefressen haben.
Danach schritten wir unter den zahlreichen Bögen, die sich zwischen dem Mittelteil des Bundeshauses und dem östlichen Flügel befinden, und so verliessen wir das politische Zentrum der Schweiz. Als nächstes kamen wir zur berühmten Berner Zeitglocke. Es ist ein kleiner, aber dafür breiter Turm, verziert mit wunderschönen Malereien und mit einem erstaunlichen Uhrwerk.
Daraufhin spazierten wir durch die Kramgasse, eine breite Strasse in der Altstadt. Das Besondere an dieser Strasse ist, dass ihr Strassenrand so zu sagen Bestandteil der Häusern ist. Das Erdgeschoss der Häuser ist nämlich absichtlich weiter weg von der Strasse als die übrigen Geschosse darauf gebaut, damit man einen Bogengang vor dem Erdgeschoss und unter den übrigen Geschossen hat bauen können. Der Bogengang ist voll von kleinen Läden und gleicht somit mehr einem Einkaufstunnel als einem Bogengang.
Dieser führt zum Berner Münster, der berühmten Kirche Berns. Es ist ein imposanter, steinerner, spätmittelalterlicher Bau mit einem hohen Turm. Die Kirche wurde im gotischen Stil gebaut, weshalb es viele Bögen hat. Das Beeindruckendste ist das Eingangstor, das über und über ausgeschmückt ist. All diese Figuren und Malereien stellen eine apokalyptische Szene dar.
Die nächste Attraktion, die wir besuchten, war der Bärengraben. Es ist ein steiler, begraster Hang mit einigen Büschen, in dem 4 Bären leben. Über dieses Stück umzäunte Land hinweg hat man eine gute Sicht auf die wasserreiche Aare. Was die Bären betrifft, so sei gesagt, dass sie herumlagen und, wenn es für sie nicht bequem genug war, erst dann regten sie sich ein wenig.
Nach der Mittagspause, in der wir uns in Gruppen getrennt hatten, trafen wir uns vor dem Gebäude des Bundesamtes für Migration. Es ist ein neuerer Bau aus Glas und weissem Stein. Als einziger ist der Verbindungsteil zwischen den 2 Teilen des Gebäudes fast vollständig aus Glas. Vor dem ganzen Gebäude liegt ein Rosenbeet.
Um hinein zu gelangen, muss man als erstes seinen Pass oder seine Identitätskarte zeigen. Dann bleibt man eine Weile im Warteraum, der sich vor dem Eingangsportal befindet, bevor man ganz hineintreten darf.
In einem der vielen Büros empfing uns Frau Ibáñez und ihre Arbeitskollegin. Sie erklärten uns, wie das Asylwesen ungefähr funktioniert. Kurz und knapp erzählt läuft das etwa so von statten: Der Immigrant muss zunächst in die Schweiz einreisen, um Asyl zu beantragen. Er kommt in eine Empfangsstelle, wo er untersucht und befragt wird. Durch die Befragung, sollen die Asylgründe ersichtlich werden. Als nächstes kommt er in ein Asylzentrum und muss auf eine weitere Befragung warten.
Falls der Entscheid positiv ist, bekommt er die Aufenthaltsbewilligung. Wenn das Urteil negativ ist, hat er 2 Möglichkeiten. Entweder reist er weiter oder zurück oder er legt einen Rekurs ein. Er muss sofort ausreisen, wenn der Rekurs nicht erfolgreich war.
Auch wenn einer ausreisen muss, kann er bleiben, falls die Heimreise aus humanitären Gründen, wie Krieg im Heimatland, nicht zumutbar ist. Ansonsten gibt es immer noch 2 Möglichkeiten. Der Asylsuchende kann freiwillig in seine Heimat zurückkehren, aber dafür erhält er Unterstützung von der Schweiz, um ein neues Leben aufzubauen. Wenn er nicht freiwillig geht, so wird er dazu gezwungen.
Nach diesem lehrreichen Nachmittag im Bundesamt für Migration traten wir beglückt unsere Heimreise an.
Max Gheorghiu, 4a