ZAP Nachprüfungen 2025
Die telefonische Einsichtnahme in die nicht bestandenen Prüfungen findet am Dienstag, 7. April statt. Auskunftsgesuche können gemäss Beilage zum Prüfungsbescheid gebucht werden.
Die Prüfungseinsicht in bestandene Prüfungen ist erst nach den Frühlingsferien möglich. Sie können sich ab dem 5. Mai 2025 per E-Mail in unsrem Sekretariat melden.
Ergebnisse
Zum digitalen Dossier gelangen Sie über die ZAP-Seite (nach Anmeldung mit Benutzername und Passwort).
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie auf der Homepage der Zentralen Aufnahmeprüfung.