ZAP Nachprüfungen 2025

Die telefonische Einsichtnahme in die nicht bestandenen Prüfungen findet am Dienstag, 7. April statt. Auskunftsgesuche können gemäss Beilage zum Prüfungsbescheid gebucht werden.

Die Prüfungseinsicht in bestandene Prüfungen ist erst nach den Frühlingsferien möglich. Sie können sich ab dem 5. Mai 2025 per E-Mail in unsrem Sekretariat melden.

Ergebnisse

Zum digitalen Dossier gelangen Sie über die ZAP-Seite (nach Anmeldung mit Benutzername und Passwort).
 

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie auf der Homepage der Zentralen Aufnahmeprüfung.