Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Bestimmungen und die gültigen Schutzkonzepte im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus am LG Rämibühl.

Die allgemeine Maskentragpflicht in Innenräumen von Schulen ist aufgehoben. 

Weiterhin gilt:

Allgemeine Verhaltens- und Hygienemassnahmen bleiben bestehen

  • Personen mit Krankheitssymptomen bleiben weiterhin zu Hause und lassen sich testen
  • Wo immer möglich Abstand halten (1.5 Metern)
  • Hände regelmässig und gründlich mit Seife waschen und trocknen
  • Zimmer weiterhin regelmässig stosslüften
  • Beim Verlassen der Zimmer Tische reinigen 
  • Meldung eines positiven Corona-Testresultats an die Schutzbeauftragte Katharina Kunz

Bei Fragen zu den Schutzmassnahmen und Meldungen oder Anliegen in Zusammenhang mit Covid-19 wenden Sie sich bitte an Katharina Kunz, Leiterin Zentrale Dienste am LG:

katharina.kunznoSpam@lgr.noSpamch
044 265 62 18